AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Dienstleistungen zwischen dem Kunden und der iNauten GmbH, diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (AGB).

(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere AGB auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in eine Geschäftsbeziehung treten.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der iNauten GmbH, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

(2) Nach der Beauftragung ist der Kunde drei Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte die iNauten GmbH nicht binnen von drei Tagen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt bzw. ein Vertrag gilt als abgeschlossen. Ansonsten bestätigt die iNauten GmbH den Vertragsabschluss schriftlich.

(3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

§ 4 Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

§ 5 Leistungsumfang

(1) Die iNauten GmbH bietet folgende Dienstleistungen an: Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Suchmaschinenoptimierung, Erstellung von Content, Beratung und redaktionelle Betreuung, Einrichtungen von Content Management Systemen, kooperative Web Banner-Schaltung sowie Banner-Design.

(2) Die iNauten GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der INauten GmbH, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss INauten GmbH nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der iNauten GmbH zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann iNauten GmbH dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit iNauten GmbH schriftlich darauf hingewiesen hat.

(4) Maßgeblich für den Inhalt und Umfang der Web Banner - Schaltung ist der Inhalt der in der Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen. Dies gilt insbesondere für die genaue URL - Adresse der Internet– Homepage, in die der Web Banner jeweils integriert wird, für das Web Banner – Format, den für den Abruf durch Internet – Nutzer erforderlichen Web – Browser, für die erforderliche Bildschirmauflösung sowie für die auf der Webseite des Kundenenthaltenen Inhalte.

(5) Die iNauten GmbH weist den Kunden darauf hin, dass die Integration des Web Banners in die Website eines dritten Anbieters erfolgt, für deren Bereithaltung zum Abruf über Internet sie selbst nicht verantwortlich ist.

(6) Die iNauten GmbH ist berechtigt, sich bei der Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

§ 6 Preise, Zahlung und Verzug

(1) Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen letztere die ursprünglich vereinbarten um mehr als zehn Prozent, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten, Lizenzkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

(4) Die Nauten GmbH ist infolge eines erheblichen Aufwandes und individuellen Charakters seiner Leistung berechtigt, die Banner-Schaltungen bei Auftragserteilung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Für Webdesign- oder Programmierleistungen, die nicht in das kostenfreien Kooperationskonzeptes fallen, wird eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts verlangt.

(5) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz rechnen. Der Kunde muss damit rechnen, dass die iNauten GmbH Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die iNauten GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 7 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ist für die Dienstleistung der iNauten GmbH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

(3) Soweit die iNauten GmbH ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für die iNauten GmbH unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die iNauten GmbH keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 8 Abnahme

(1) Der Kunde wird die Leistungen der iNauten GmbH nach Maßgabe der von der iNauten GmbH zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald die iNauten GmbH die Abnahmereife mitteilt.

(2) Die Leistungen der iNauten GmbH gelten als abgenommen, wenn die iNauten GmbH die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat:

· und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktage, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,

· oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die iNauten GmbH damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von der iNauten GmbH erbrachten Leistungen beruht.

(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 9 Mitwirkungspflicht

(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert die iNauten GmbH Ersatz beim Kunden an. Das Basismaterial muss in dem zwischen der iNauten GmbH und dem Kunden vereinbarten Format zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde räumt der iNauten GmbH sämtliche für die Integration und für die Unterhaltung des Web Banners und des Hyperlinks erforderlichen Rechte zur Digitalisierung, Online – Nutzung und Speicherung ein.

(2) Soweit die iNauten GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die iNauten GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.

(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen, sofern dies nicht mit der iNauten GmbH anders vertraglich geregelt wurde.

(4) Für die Durchführung der Aufträge benennt der Kunde der iNauten GmbH einen zentralen Ansprechpartner.


§ 10 Hinweis zu Betriebspflichten

(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

· die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;

· Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);

· Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);

· Prüfpflichten bei Linksetzung;

· Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;

· Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;

· Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe § 10 Nutzungsrechte).

(2) Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte die iNauten GmbH ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist die iNauten GmbH berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Die iNauten GmbH räumt dem Kunden ein einfaches / ausschließliches / mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die iNauten GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen der iNauten GmbH.

(2) Im Bereich der kooperativen Website-Erstellung räumt der Kunden der iNauten GmbH das alleinige Recht zur Banner-Schaltung auf seiner Website ein.

(3) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der iNauten GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Die iNauten GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen, Dateien, Bildmaterial, etc des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

(4) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die iNauten GmbH vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der iNauten GmbH gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die iNauten GmbH über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die iNauten GmbH dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von der iNauten GmbH z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er die iNauten GmbH unverzüglich darüber informieren.

§ 12 Urheberrecht und Referenznachweise

(1) Der Kunde räumt der iNauten GmbH das Recht ein, das Logo von der iNauten GmbH und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website der INauten GmbH zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

(2) Die iNauten GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 13 Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels

erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt der iNauten GmbH im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die iNauten GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die iNauten GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber überträgt der iNauten GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

§ 14 Gewährleistung

(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von der iNauten GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch die iNauten GmbH ausgebessert oder ausgetauscht. Die iNauten GmbH behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(2) Sofern nicht die iNauten nicht die Aktualisierung der Website übernehmen, setzt der Kunde die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich um (z. B. neue Releasestände installieren) und beachtet dabei die Unterrichtungspflichten.

(3) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen User ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der iNauten GmbH spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle).

§ 15 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der iNauten GmbH, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 16 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 17 Ablehnungsbefugnis

(1) Die iNauten GmbH behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder

- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder

- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann die iNauten GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

§ 18 Schutz für Konzeption, Gestaltung und Präsentation

(1) Erhält die iNauten GmbH nach Auftrag des Kunden zur Erstellung eines Konzepts oder Entwürfen für die Gestaltung einer Website keinen weitergehenden Auftrag, so verbleiben alle Leistungen bei der iNauten GmbH, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Gesellschaft. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen der iNauten GmbH (z.B. Grafiken, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der iNauten GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der iNauten GmbH darf der Kunde die Leistungen nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der iNauten GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gesellschaft und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der iNauten GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der iNauten GmbH erforderlich. Dafür steht der Gesellschaft und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Websites und deren Gestaltungen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der iNauten GmbH. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Gesellschaft. Über den Umfang der Nutzung steht der Gesellschaft ein Auskunftsanspruch zu.

§ 19 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die iNauten GmbH auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die iNauten GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Gesellschaft an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die iNauten GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§ 20 Kündigung

(1) Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens drei Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Nutzungsrechte und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann die iNauten GmbH fristlos kündigen.

(3) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

§ 21 Verschiedenes

(1) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen und Vertragsbestandteil, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

(2) Gerichtsstand ist Weilheim in OB, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(Stand: Juni 2011)

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